Fiese Falle in der Pflegeversicherung

Artikel aus dem Verbandsmagazin - Ausgabe 07/2018 Seite 63


Sobald der Beihilfeanspruch auffällt, würde der Versicherte mit hohen Rückforderungsansprüchen der GKV konfrontiert werden, die aber dann nicht mehr in Gänze an die Beihilfestelle übertragen werden können (Stichwort: Verjährungsfrist in der Beihilfe). Es drohen hohe Rückforderungen!


Bitte lesen Sie für genaue Informationen das im Artikel angegebene Schreiben der Rechtsabteilung des Deutschen BundeswehrVerbands. Sie erhalten es auch bei uns über "Kontakt", ebenso das im Artikel erwähnte Musterschreiben.