Sophienhöhe Düren Elsdorf Kerpen
Warum muss ich schon wieder mehr für ein Medikament bezahlen?
Verkaufspreis
Der Verkaufspreis von Arzneimitteln ist der Abgabepreis in der Apotheke.
Festbetrag
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der Höchstbetrag, der von der Krankenkasse/Beihilfe gezahlt wird. Erhöhungen erfolgen meist quartalsweise.
Krankenkassenregelungen
Rabattverträge der Krankenkassen mit Pharmaherstellern gehen den u.g. Möglichkeiten vor. Je nachdem, bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist, muss er für ein und dasselbe Medikament die vollständige, hälftige oder gar keine Zuzahlung leisten.
AOK, Barmer und TK haben einen kassenspezifischen Aufzahlungsverzicht vereinbart.
Sparmöglichkeit: Möglicherweise lohnt sich ein Kassenwechsel.Bitte wenden Sie sich ggf. an uns.
Zuzahlung
Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 % des Verkaufspreises mit folgenden Vorgaben:
mindestens 5 € und maximal 10 €
höchstens die Kosten des Mittels
keine Zuzahlung, wenn der Verkaufspreis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt.
Hinweis: Ähnliche Zuzahlungen gibt es für Fahrkosten, Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel und bei stationären Behandlungen/Maßnahmen.
Sparmöglichkeit: Zuzahlungen entfallen bei Überschreiten der Belastungsgrenze (2 % der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen; bei chronisch Kranken: 1 %). Bitte wenden Sie sich ggf. an uns.
Aufzahlung
Ist der Verkaufspreis höher als der Festbetrag, zahlt der Patient die Differenz zum Festbetrag.
Sparmöglichkeit: Um Austausch gegen ein anderes Arzneimittel ohne Aufzahlung bitten.