Beförderung als Reservist

Wie kann ich als Reservist befördert werden?


Die Beförderung der Reservisten erfolgt nach vergleichbaren Grundsätzen wie bei aktiven SaZ oder Berufssoldaten. Maßgeblich sind Eignung, Befähigung und Leistung, welche sich in den dienstlichen Beurteilungen durch Ihre Vorgesetzten abbilden. Hier sollte auch der explizite Hinweis auf förderliche Verwendungsempfehlungen enthalten sein.


Zulässig sind Beförderungen für Reservisten, die auf einem dem Beförderungsdienstgrad entsprechende Dienstposten eingeplant sind (= höherwertige Verwendung). Höchstalter für Beförderungen in der Reserve ist das vollendete 63. Lebensjahr.


Für die verschiedenen Laufbahnen sind Mindestdienstzeiten im jeweiligen Dienstgrad vorgesehen, die eine Vergleichbarkeit mit SaZ und BS sicher stellen sollen. Für eine Beförderung z.B. zum Hauptfeldwebel sind 24 Wehrdiensttage im Dienstgrad Oberfeldwebel und der Ablauf von mindestens acht Jahren seit Eintritt in die Bundeswehr erforderlich.


Als auf diese Mindestdienstzeiten anrechenbarer Wehrdienst gelten Reservistendienste nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes – also grundsätzlich keine Dienstlichen Veranstaltungen (DVag). Daher verbleibt beispielsweise der über Jahrzehnte in der unbeorderten Reservistenarbeit ernsthaft engagierte Obergefreite d. R. in seinem Entlassungsdienstgrad als Grundwehrdienstleistender, während der beorderte ehemalige Grundwehrdienstleistende je nach Leistung, Befähigung, Eignung bis in den Spitzendienstgrad seiner Laufbahn gefördert werden kann.


Ansonsten gilt wie überall: Die Dienstgrade sind regelmäßig zu durchlaufen, die nächste Beförderung ist frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung möglich.

 

Die Rechtsgrundlagen für alle Fragen zur Beförderung finden Sie im Soldatengesetz, der Soldatenlaufbahnverordnung, sowie in der ZDv A 1340/49. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

  • das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr (www.reservisten.bundeswehr.de),
  • die für Reservisten zuständige Abteilung VI des BAPersBw unter (bapersbwvi@bundeswehr.org) und
  • für Mitglieder des DBwV das Referat R6 (R6@dbwv.de).